|
Die Frage, wie hoch die Kosten einer rechtlichen Beratung oder Vertretung vor Gericht im Einzelfall genau sind, ist in wenigen Sätzen nicht darstellbar. Wir haben versucht Ihnen im Folgenden die in der Praxis wichtigsten Möglichkeiten aufzuzeigen, eine genaue Auskunft erhalten Sie natürlich immer auf Anfrage.
Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Kosten für anwaltliche Leistungen richten sich in erster Linie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit Vergütungsverzeichnis (VV), welches unter www.brak.de (Webauftritt der Bundesrechtsanwaltskammer) zur Einsicht steht. Hierin sind sämtliche Gebühren und Auslagen für anwaltliche Leistungen ausdrücklich und abschließend geregelt. Ausgangspunkt für die Festsetzung einer Vergütung des Rechtsanwalts ist stets der Gegenstandswert im Mandat, also die Summe oder der immaterielle Wert, um die/den es geht. Die konstante Abrechnung nach dem RVG und dem Gegenstandswert hat im Einzelfall zur Folge, dass für eine Angelegenheit mit mäßigem Arbeitsumfang vergleichsweise hohe Anwaltsgebühren anfallen. Unsere Anwälte werden Sie in diesem Fall jedoch rechtzeitig informieren und aufklären.
Honorarvereinbarung (Pauschal-, Stundenvergütung)
Eine transparente und nachvollziehbare Honorarverrechnung ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Grundsätzlich verrechnen wir das Honorar nach Zeitaufwand auf Grundlage eines vereinbarten Stundensatzes. Gemeinsam mit Ihnen legen wir einen Verrechnungsmodus fest, welcher der zu erbringenden Leistung gerecht wird. Neben der zeitlichen Vergütung des Mandats besteht zusätzlich die Möglichkeit der Vereinbarung eines Pauschalhonorars. Zu Beginn des Mandats werden wir die jeweiligen Verrechnungsgrundsätze in einer schriftlichen Honorarvereinbarung verbindlich festlegen. Umsatzsteuer - Alle Honorarangaben verstehen sich als Nettobeträge. Zum Nettohonorar ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Gebühren, Kopien und Barauslagen – Sowohl ein außergerichtliches Mandat als auch ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ist mit der Entrichtung gesetzlicher Gerichts- und Verwaltungsgebühren bzw. weiteren Auslagen verbunden. Diese Aufwendungen sind nicht im Honorar enthalten, sondern werden diesem hinzugerechnet. Unsere Anwälte informieren im Voraus umfassend über die Berechnung des Honorars, das sich nach dem Ausmaß der in Anspruch genommenen Leistungen berechnet. Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Sozialbedürftigen steht für außergerichtliche Anwaltsleistungen die Möglichkeit der Beratungs- und für Gerichtsverfahren die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verfügung. In beiden Fällen übernimmt nach Prüfung des Einzelfalles ggf. der Freistaat Bayern die Kosten für einen Rechtsanwalt.Gerne informieren wir Sie zu Ihren individuellen Möglichkeiten.
|