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Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
Die 1998 gegründete Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein ist ein Zusammenschluss von mittlerweile über 1500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse im Medizinrecht liegt.
Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie
Die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein ist ein rechtlich unselbständiger Zusammenschluß von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Mitglied in einem dem DAV angeschlossenen örtlichen Anwaltverein sind und deren berufliches Interesse sich besonders auf das Gebiet der Informations- technologie richtet.

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Alle Pressemitteilungen aus dem Jahre 2010
Erstberatung PDF Drucken E-Mail

Wenn Sie sich nicht sicher sind,

ob Sie einen Anwalt brauchen,

brauchen Sie ihn ganz bestimmt! 

 

Wenn man sich überlegt, einen Anwalt aufzusuchen, spielen folgende Fragen eine entscheidende Rolle:

  1. Lohnt es sich?
  2. Was kostet es?
  3. Wer trägt die Kosten?

Die Antwort darauf heißt Erstberatung. Sie kann dem Rechtssuchenden meist Auskunft auf diese Fragen geben und Ihm somit eine Entscheidungshilfe für sein weiteres Vorgehen bieten.

 

Kostenfreier und unverbindlicher Kostenvoranschlag

 

Bevor Sie mit uns einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren, können Sie von uns kostenlos (mündlich oder schriftlich) einen Kostenvoranschlag erhalten. Hierbei ist zu beachten, dass der Kostenvoranschlag zunächst ausschließlich die Kosten des Erstberatungsgespräches abschätzt. Sollten Sie sich danach für ein weiteres Vorgehen entscheiden, ermitteln wir aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen des Erstberatungsgespräches die Höhe der weiteren Kosten. Selbstverständlich werden Sie hierüber gesondert belehrt.

 

Erstberatungsgespräch

 

In einem ersten Beratungsgespräch können Sie uns Ihr Anliegen ausführlich schildern. Wir werden dann zusammen mit Ihnen die Angelegenheit besprechen und Ihnen eine erste juristische Einschätzung Ihrer Ansprüche, aber auch des Kostenrisikos geben. Sie entscheiden dann am Ende des Gesprächs, ob wir die Angelegenheit weiter verfolgen sollen und treffen zusammen mit uns eine Absprache über die weiteren Schritte.

 

Die Kosten des Erstberatungsgesprächs werden vollständig angerechnet, sollten Sie sich zu einem weiteren Vorgehen entschließen!