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| Erstberatung |
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Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Anwalt brauchen, brauchen Sie ihn ganz bestimmt!
Wenn man sich überlegt, einen Anwalt aufzusuchen, spielen folgende Fragen eine entscheidende Rolle:
Die Antwort darauf heißt Erstberatung. Sie kann dem Rechtssuchenden meist Auskunft auf diese Fragen geben und Ihm somit eine Entscheidungshilfe für sein weiteres Vorgehen bieten.
Kostenfreier und unverbindlicher Kostenvoranschlag
Bevor Sie mit uns einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren, können Sie von uns kostenlos (mündlich oder schriftlich) einen Kostenvoranschlag erhalten. Hierbei ist zu beachten, dass der Kostenvoranschlag zunächst ausschließlich die Kosten des Erstberatungsgespräches abschätzt. Sollten Sie sich danach für ein weiteres Vorgehen entscheiden, ermitteln wir aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen des Erstberatungsgespräches die Höhe der weiteren Kosten. Selbstverständlich werden Sie hierüber gesondert belehrt.
Erstberatungsgespräch
In einem ersten Beratungsgespräch können Sie uns Ihr Anliegen ausführlich schildern. Wir werden dann zusammen mit Ihnen die Angelegenheit besprechen und Ihnen eine erste juristische Einschätzung Ihrer Ansprüche, aber auch des Kostenrisikos geben. Sie entscheiden dann am Ende des Gesprächs, ob wir die Angelegenheit weiter verfolgen sollen und treffen zusammen mit uns eine Absprache über die weiteren Schritte.
Die Kosten des Erstberatungsgesprächs werden vollständig angerechnet, sollten Sie sich zu einem weiteren Vorgehen entschließen! |