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| Krankenversicherungen 2009: Zahlreiche Änderungen |
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Krankenversicherungen 2009: Zahlreiche Änderungen Mit Beginn des Jahres 2009 sind im Bereich der Krankenversicherungen viele Änderungen in Kraft getreten. Von Bedeutung sind insbesondere für privat Versicherte das Wechselrecht zu anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen sowie die allgemeine Versicherungspflicht und der einheitliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 15,5 Prozent.
Gesetzliche Krankenkassen können außerdem einen Zusatzbeitrag erheben, den alleine die Versicherten zu tragen haben. Versicherte haben jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Werden Sie von Ihrer Krankenversicherung im Rahmen von Zuzahlungen in Anspruch genommen? Oder weigert sich Ihre Krankenversicherung vertraglich oder gesetzlich zugesicherte Leistungen zu erbringen? Gerne überprüfen wir für Sie, ob Sie zur Zahlung der Zuzahlungen verpflichtet sind oder ob Sie im Rahmen Ihres privaten oder gesetzlichen Versicherungsvertrages Anspruch auf Kostenübernahme hinsichtlich spezieller medizinischer oder therapeutischer Leitungen haben. |
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