| Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung |
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Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Warum vorsorgen?
Die Lebenserwartung des Menschen nahm im Laufe der letzten Jahrzehnte nicht zuletzt aufgrund des rasanten medizinischen Fortschrittes stetig zu. Immer mehr Personen erreichen daher ein hohes Alter. Dementsprechend entsteht häufig die Situation für alte und kranke Menschen, nicht mehr in der Lage zu sein, den eigenen Willen frei zu bilden und zu äußern. Durch plötzliche Krankheit oder Altersdemenz entfällt plötzlich und unvorbereitet die Möglichkeit, über sich selbst zu entscheiden. Hier heißt es vorsorgen, um ruhig und gelassen einer geregelten Zukunft entgegensehen zu können. Was ist ein Betreuer?
Wer sich nicht selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann, braucht jemanden, der dies für ihn erledigt. Dieser Helfer – gesetzlich als Betreuer bezeichnet – wird vom Vormundschaftsgericht bestellt. Es ist jedoch nicht unproblematisch, fremde Dritte über wesentliche und persönliche Fragen eines Menschen entscheiden zu lassen. Deshalb sollte rechtzeitig eine Lösung gefunden werden, die Durchsetzung des Willens des Einzelnen auch in schwierigen Situationen zu sichern. Der Erreichung dieser Vorsorgeziele dienen die Institute der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Es bestehen seit langem Bemühungen, die hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen in Gesetzesform zu fassen, was jedoch bislang leider noch nicht erfolgt ist. Aus diesem Grund muss jeder Einzelne überlegen, ob er sein Recht auf Selbstbestimmung durch eine entsprechende Verfügung – der sog. Patientenverfügung - regelt und/oder das Bestimmungsrecht in Form einer Vorsorgevollmacht auf einen Dritten übertragt. In der Vorsorgevollmacht benennen Sie einen Bevollmächtigten, der Sie im Notfall in allen Bereichen vertritt und über alle finanziellen und gesundheitlichen Fragen entscheidet. Durch genaue Absprache mit dem Bevollmächtigten haben Sie die Möglichkeit, Ihren Wünschen auch dann Geltung zu verschaffen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen mit uns.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Ausgestaltung, die wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen Gespräch erläutern.
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